Verwendung einer Schutzbekleidung (8), bevorzugt in Form einer Schutzunterbekleidung (Schutzunterwäsche), zum Schutz von Personen gegenüber einer Einwirkung und/oder Kontamination mit aus einer Kontaminationsquelle freigesetzten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bei Aufenthalt und/oder Tätigkeit in Örtlichkeiten, in welchen polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe freigesetzt werden oder vorhanden sind, und/oder zum Schutz von einer Einwirkung von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen ausgesetzten Personen gegenüber einer Kontamination („PAK-Kontamination“), insbesondere zur Verhinderung oder Minimierung einer Kontamination („PAK-Kontamination“), wobei die Schutzbekleidung (8) ein textiles Schutzmaterial (1) aufweist oder hieraus gebildet ist,
wobei das textile Schutzmaterial (1) als ein mehrlagiges, eine Mehrzahl von miteinander verbundenen Lagen (2, 3, 4, 5, 6) aufweisendes textiles Verbundmaterial ausgebildet ist,
wobei das textile Schutzmaterial (1) die folgenden Schichten (2, 3, 4, 5, 6), vorzugsweise in der nachfolgend genannten Abfolge, aufweist:
(a) eine textile Trägerschicht (2), wobei die textile Trägerschicht (2) als ein vorzugsweise gasdurchlässiges, textiles Flächengebilde vorliegt und/oder ausgebildet ist,
(b) eine auf einer Seite der textilen Trägerschicht (2) aufgebrachte Haftmittelschicht (3), wobei die Haftmittelschicht (3) als eine wasserdampf- und/oder gasdurchlässige und/oder diskontinuierlich ausgebildete Klebstoffschicht, vorzugsweise auf eines Basis eines Klebstoffpolymers, vorliegt und/oder ausgebildet ist,
(c) eine an der Haftmittelschicht (3) fixierte und/oder zum Haften gebrachte, vorzugsweise diskontinuierlich ausgebildete und/oder gasdurchlässige, Adsorptionsschicht (4), wobei die Adsorptionsschicht (4) eine Vielzahl einzelner Adsorberpartikel (4a) umfasst oder hieraus gebildet ist,
(d) eine auf der Adsorptionsschicht (4) angeordnete und/oder mit der Adsorptionsschicht (4) verbundene Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (5), vorzugsweise Partikel- und Aerosolfilterschicht (5), wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (5) als ein gasdurchlässiges textiles Flächengebilde, welches eine Vielzahl einzelner Textilfasern umfasst oder hieraus gebildet ist, vorliegt und/oder ausgebildet ist,
(e) gegebenenfalls eine auf der Partikel- und Aerosolfilterschicht (5) angeordnete und/oder mit der Partikel- und Aerosolfilterschicht (5) verbundene Abdeckschicht (6), wobei die Abdeckschicht (6) als vorzugsweise gasdurchlässiges textiles Flächengebilde vorliegt und/oder ausgebildet ist.
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