Patentansprüche
1. Verfahren (100) zur Ermittlung einer Drehmomentübertragungseigenschaft einer Kupplung (12), die durch eine Kupplungsbetätigung ein
Übertragungsdrehmoment zwischen einem Kupplungseingang (18) und einem Kupplungsausgang (20) übertragen kann, wobei
der Kupplungseingang (18) mit einem Antriebselement (14) und der
Kupplungsausgang (20) mit einem Abtriebselement (16) gekoppelt ist und ein Getriebe (22) wirksam zwischen dem Kupplungsausgang (20) und dem Abtriebselement (16) angeordnet ist, wobei das Getriebe (22) in einer
Neutralstellung (104) den Kupplungsausgang (20) und das Abtriebselement (16) entkoppelt und dadurch eine kupplungsausgangsseitige erste Drehzahl ( w 1) von einer Abtriebsdrehzahl (w3) des Abtriebselements (16) unabhängig sein kann,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Ermittlung des Übertragungsdrehmoments erfolgt, indem
bei einer Abtriebsdrehzahl (wa) und/oder ersten Drehzahl (w 1) gleich Null, bei
Getriebe in Neutralstellung (102) und bei betriebenem Antriebselement (14), das dabei mit einer Antriebsdrehzahl (we) dreht,
im Fall einer geschlossenen Kupplung (12), diese zunächst in eine
Öffnungsstellung (L0) gebracht wird,
die Kupplung (12) in eine erste Schließstellung (L1) betätigt wird und dadurch die erste Drehzahl (w 1) ansteigt und dabei einen ersten Drehzahlgradienten ( ώ1) aufweist und
der erste Drehzahlgradient (w 1) erfasst wird und
das der ersten Schließstellung (L1) zugeordnete erste
Übertragungsdrehmoment (M1) zumindest abhängig von dem erfassten ersten Drehzahlgradienten (w 1) ermittelt wird.
2. Verfahren (100) nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die
Antriebsdrehzahl (we) eine Leerlaufdrehzahl (we,0) des Antriebselements (14) ist.
3. Verfahren (100) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplung (12) sprunghaft in die erste Schließstellung (L1) betätigt wird.
4. Verfahren (100) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die erste Schließstellung (L1) einer Betätigungsposition ( L) der Kupplung (12) zwischen der Öffnungsstellung (L0) und einer maximalen Schließstellung (L max) entspricht.
5. Verfahren (100) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Kupplung (12) in die erste Schließstellung (L 1) betätigt wird, wenn eine erste Bedingung, nach der die Abtriebsdrehzahl (w3) und/oder die erste Drehzahl (w 1) über einen ersten Zeitraum (t1) hinweg Null ist, erfüllt ist.
6. Verfahren (100) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass zusätzlich ein bei geöffneter Kupplung (12) abhängig von einem zweiten Drehzahlgradienten (ώ2) der ersten Drehzahl (ώ1) abhängiges kupplungsausgangsseitiges Schleppmoment ermittelt wird.
7. Verfahren (100) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Drehzahlgradient dem Übertragungsdrehmoment abzüglich dem
kupplungsausgangsseitigen Schleppmoment entspricht.
8. Verfahren (100) nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplung (12) nach der ersten Schließstellung (L1) in die Öffnungsstellung (L0) betätigt wird und dabei die Ermittlung des kupplungsausgangsseitigen
Schleppmoments erfolgt.
9. Verfahren (100) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die
Kupplung (12) sprunghaft in die Öffnungsstellung (L0) gebracht wird.
10. Verfahren (100) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kupplungsausgang (20) während der Ermittlung des kupplungsausgangsseitigen Schleppmoments freidrehend ist.