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Verfahren zum Betrieb einer Parkumgebung mit wenigstens einem ein zur vollständig automatischen Fahrzeugführung ausgebildetes Fahrzeugsystem (5) aufweisenden, autonom für Parkzwecke in der Parkumgebung betriebenen Kraftfahrzeug (3,4), wobei der Parkumgebung eine kraftfahrzeugexterne Steuereinrichtung (8) zugeordnet ist, die zum Aufbau einer drahtlosen Kommunikationsverbindung (7) zu in der Parkumgebung autonom betriebenen Kraftfahrzeugen (3,4) und zur Koordination des autonomen Betriebs der Kraftfahrzeuge (3,4) in der Parkumgebung ausgebildet ist, wobei bei Vorliegen eines einen Alarmzustand in der Parkumgebung anzeigenden Alarmsignals, welches insbesondere akustisch und/oder optisch über Anzeigemittel der Parkumgebung ausgegeben wird, über die oder eine weitere drahtlose Kommunikationsverbindung (7) eine die Art des Alarms beschreibende Alarminformation an alle in der Parkumgebung befindlichen, autonom betriebenen Kraftfahrzeuge (3,4) übermittelt wird, wobei die Fahrzeugsysteme (5) der die Alarminformationen empfangenden Kraftfahrzeuge (3,4) diese mittels wenigstens eines Maßnahmenkriteriums auswerten, wobei bei Erfüllung des Maßnahmenkriteriums wenigstens eine alarmbezogene, eine Gefährdung aufgrund des Alarms beseitigende oder reduzierende Maßnahme automatisch durchgeführt wird. ?dp>