Patentansprüche
1. Vorrichtung (2) zum Verstellen von zwei zwischen zwei gegenüberliegenden Stockschienen (4a, 4b) angeordneten
beweglichen Weichenzungen (6a, 6b), umfassend:
a) für jede Stockschiene (4a, 4b) eine Basisplatte (8a, 8b), die an der Stockschiene (4a, 4b) befestigbar ist und sich weitgehend horizontal ausgerichtet in einen zwischen den beiden Stockschiene (4a, 4b) befindlichen Raum (12) ausdehnt; b) eine Verschlusseinheit (16), die an den beiden Basisplatten (8a, 8b) befestigbar und in dem zwischen den beiden
Stockschienen (4a, 4b) befindlichen Raum (12) anordenbar ist, c) eine in der Verschlusseinheit (16) geführte Nockenstange (18), mit der die Weichenzungen (6a, 6b) durch
Zungenstellstangen (22a, 22b), die die Nockenstange (18) mit den Weichenzungen (6a, 6b) verbinden, zwischen zwei
Endpositionen bewegbar sind,
d) eine Verriegelung durch das Zusammenwirken von der in der Verschlusseinheit (16) geführten Nockenstange (18) und
mindestens einer in der Verschlusseinheit (16) schwenkbar gelagerten Verschlussklinke (24a, 24b) erzielbar ist,
e) die Nockenstange (18) von einem Weichenantrieb zwischen den beiden Endpositionen der Weichenzungen (6a, 6b) bewegbar ist.
2. Vorrichtung (2) nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
die beiden Basisplatten (8a, 8b) eine innenliegende Öffnung (14) umfassen, in die die Verschlusseinheit (16) einsetzbar.
3. Vorrichtung (2) nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Verschlusseinheit (16) als Verschlusskasten ausgeführt, der mit Flanschen auf den Basisplatten (8a, 8b) aufliegt.
4. Vorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass
die Verschlusseinheit (16) mit den Basisplatten (8a, 8b) verschraubbar ist.
5. Vorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass
die Verschlusseinheit (16) und die Basisplatten (8a, 8b) mittels Isolierelementen, vorzugsweise Isolierplatte und/oder Isolierbuchsen, elektrisch voneinander isolierbar sind.
6. Vorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass
die Basisplatten (8a, 8b) je einen Bereich umfassen, der als Gleitstuhl für die Weichenzungen (6a, 6b) ausgestaltet ist.