Patentansprüche
1. Anordnung (
2) mindestens einer kompakten Masse (
4) in einem durch mechanische Einwirkung verfestigbarem Material oder Materialverbund (
5), insbesondere in einem Phasenwechselmaterial (
5), derart, dass abhängig vom Verfestigungsgrad des verfestigbaren Materials oder Materialverbunds (
5) die mindestens eine kompakte Masse (
4) Schwingungen ausführen kann.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das verfestigbare Material oder der Materialverbund (
5) in einer Hülle (
3) eingefasst sind.
3. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung (
2) als granularer Zuschlagstoff für ein Bauteil (
1) aus einem Baustoff ausgebildet ist.
4. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung (
2) eine Form nach Art einer Kugel hat.
5. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung (
2) einen mittleren Durchmesser von wenigen zehntel Millimetern bis wenigen Millimetern hat.
6. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung (
2) so ausgebildet ist, dass die Anregung von Schwingungen mit einer Resonanzfrequenz möglich ist.
7. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Innern der Anordnung (
2) oder der Hülle (
3) Membranen oder Trennwände (
9) angeordnet sind.
8. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verfestigung abhängig von der Frequenz einer auf das verfestigbare Material oder den Materialverbund (
5) einwirkenden Schwingung ist.
9. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die kompakte Masse (
4) aus einem Material besteht oder ein Material enthält, das durch elektrische und/oder magnetische Felder (
12) zu Schwingungen angeregt werden kann.
10. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung (
2) verschiedene verfestigbare Materialien (
10,
11) aufweist.
11. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verfestigungsgrad des verfestigbaren Materials oder Materialverbunds (
5) durch äußere elektrische und/oder magnetische Felder (
12) beeinflussbar ist.
12. Bauteil (
1) aus einem Baustoff, in den eine oder mehrere Anordnungen (
2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche so eingebaut sind, dass der mechanische Zustand des Bauteils (
1) den Verfestigungsgrad des verfestigbaren Materials oder Materialverbunds (
5) beeinflusst.
13. Bauteil nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine plötzliche Änderung des mechanischen Spannungszustand des Bauteils (
1), insbesondere hervorgerufen durch einen Mikroriss (
6), einen Riss oder andere innere bruchmechanische Prozesse den Verfestigungsgrad des verfestigbaren Materials oder Materialverbunds (
5) ändert
14. Verfahren zur Untersuchung eines Bauteils (
1) nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauteil (
1) zu Schwingungen angeregt wird und die Nachhallzeit und/oder die Nachklingzeit und/oder die Abklingzeit gemessen wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Anregung mechanisch und/oder akustisch und/oder elektrisch und/oder magnetisch erfolgt.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Anregung impulsartig oder harmonisch erfolgt.
17. Verwendung eines Bauteils (
1) nach einem der Ansprüche 12 oder 13 als Bauteil mit schaltbarer Schalldämmung und/oder Schalldämpfung