Patentansprüche
1. Hartmaterial-Sägezahn (1), insbesondere für ein Kreissägen-Sägeblatt, mit:
einer Spanfläche (2),
einer Hauptfreifläche (3),
zwei an sich gegenüberliegenden Seiten des Hartmaterial-Sägezahns ausgebildeten Nebenfreiflächen (4),
einer zwischen der Spanfläche (2) und der Hauptfreifläche (3)
ausgebildeten Hauptschneidkante (5), und
zwei zwischen der Spanfläche (2) und den Nebenfreiflächen (4) ausgebildeten Nebenschneidkanten (6),
dadurch gekennzeichnet, dass
die Hauptfreifläche (3) eine an die Hauptschneidkante (5) anschließende erste Hauptfreifläche (3a) und eine auf der von der Hauptschneidkante (5) abgewandten Seite der ersten Hauptfreifläche (3a) angeordnete zweite Hauptfreifläche (3b) aufweist, wobei die zweite Hauptfreifläche (3b) über eine Stufe (3c) zu der ersten Hauptfreifläche (3a) versetzt ausgebildet ist.
2. Hartmaterial-Sägezahn nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Hauptfreifläche (3b) gegenüber der ersten Hauptfreifläche (3a) zurückversetzt ausgebildet ist.
3. Hartmaterial-Sägezahn nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Stufe (3c), über die die zweite
Hauptfreifläche (3b) zu der ersten Hauptfreifläche (3a) versetzt
ausgebildet ist, in einem kleineren Winkel zu der Spanfläche (2) verläuft, als die erste Hauptfreifläche (3a) und als die zweite Hauptfreifläche (3b).
4. Hartmaterial-Sägezahn nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Nebenfreiflächen (4) jeweils eine an eine Schneidecke (7) angrenzende erste Nebenfreifläche (4a) und eine auf der von der Schneidecke (7) abgewandten Seite der ersten
Nebenfreifläche (4a) angeordnete, an die Nebenschneidkante (6)
angrenzende zweite Nebenfreifläche (4b) aufweisen und die zweite Nebenfreifläche (4b) durch eine Stufe (4c) zu der ersten
Nebenfreifläche (4a) versetzt ausgebildet ist.
5. Hartmaterial-Sägezahn (1), insbesondere für ein Kreissägen-Sägeblatt, mit:
einer Spanfläche (2),
einer Hauptfreifläche (3),
zwei an sich gegenüberliegenden Seiten des Hartmaterial-Sägezahns ausgebildeten Nebenfreiflächen (4),
einer zwischen der Spanfläche (2) und der Hauptfreifläche (3)
ausgebildeten Hauptschneidkante (5), und
zwei zwischen der Spanfläche (2) und den Nebenfreiflächen (4)
ausgebildeten Nebenschneidkanten (6),
dadurch gekennzeichnet, dass
die Nebenfreiflächen (4) jeweils eine an eine Schneidecke (7)
angrenzende erste Nebenfreifläche (4a) und eine auf der von der
Schneidecke (7) abgewandten Seite der ersten Nebenfreifläche (4a) angeordnete, an die Nebenschneidkante (6) angrenzende zweite
Nebenfreifläche (4b) aufweisen und die zweite Nebenfreifläche (4b) durch eine Stufe (4c) zu der ersten Nebenfreifläche (4a) versetzt ausgebildet ist.
6. Hartmaterial-Sägezahn nach Anspruch 4 oder 5 dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Nebenfreifläche (4b) jeweils gegenüber der ersten
Nebenfreifläche (4a) zurückversetzt ausgebildet ist.
7. Hartmaterial-Sägezahn nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass die Stufe (4c), über die die zweite
Nebenfreifläche (4b) zu der ersten Nebenfreifläche (4a) versetzt ausgebildet ist, in einem kleineren Winkel zu der Hauptschneidkante (5) verläuft, als die erste Nebenfreifläche (4a) und als die zweite
Nebenfreifläche (4b).
8. Hartmaterial-Sägezahn nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Nebenfreiflächen (4) jeweils einen an die Nebenschneidkante (6) anschließenden ersten Bereich (4d) und einen auf der von der Nebenschneidkante (6) abgewandten Seite des ersten Bereichs (4d) angeordneten, zweiten Bereich (4e) aufweisen und der erste Bereich (4d) und der zweite Bereich (4e) durch eine Stufe (4f) zueinander versetzt ausgebildet sind.
9. Hartmaterialbestücktes Sägeblatt mit einem Grundkörper und einer
Mehrzahl von am Grundkörper angeordneten Hartmaterial- Sägezähnen (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche.
10. Verfahren zum Herstellen eines hartmaterialbestückten Sägeblatts mit den Schritten:
Befestigen einer Mehrzahl von Hartmaterial-Sägezähnen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8 an einem Grundkörper, und
Schleifen der Hauptfreifläche (3) und der Nebenfreiflächen (4) der an dem Grundkörper befestigten Hartmaterial-Sägezähne (1).
1 1. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass bei dem
Schritt des Schleifens ausschließlich eine an die Hauptschneidkante (5) anschließende erste Hauptfreifläche (3a) und an die
Nebenschneidkanten (6) anschließende erste Bereiche (4d) der
Nebenfreiflächen (4) geschliffen werden.
12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11 , dadurch gekennzeichnet, dass bei dem Schritt des Schleifens ausschließlich eine an die
Hauptschneidkante (5) anschließende erste Hauptfreifläche (3a) und an eine jeweilige Schneidecke (7) zwischen der Hauptschneidkante (5) und einer Nebenschneidkante (6) angrenzende erste Nebenfreiflächen (4a) geschliffen werden.